diese sind selber direkt zu verpflichten. Wird nur gegen einen von mehreren Störern verfügt, ist die Verfügung nicht rechtswidrig oder nichtig. Allenfalls bedarf es aber einer weiteren Verfügung gegen die übrigen Störer, damit das Benützungsverbot durchgesetzt werden kann. Eine solche Verfügung kann auch noch im Beschwerdeverfahren vor der BVD ergehen.50 5. Rechtswidriger Zustand, Baubewilligungspflicht