Das Rechtsamt erteilte den Verfahrensbeteiligten mit Verfügung vom 25. September 2023 Gelegenheit zur Stellungnahme und forderte die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte dazu auf, eine Kopie der Verfügung des Regierungsstatthalteramts vom 30. August 2023 sowie eine Bestätigung der Kündigung des Mietvertrags einzureichen. Zudem erhielten die Parteianwälte Gelegenheit, allenfalls eine ergänzende Kostennote einzureichen. Mit Eingabe vom 20 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191)