Sie beantragt, es sei festzustellen, dass sie nicht länger von der angefochtenen Verfügung betroffen und somit nicht länger am Verfahren zu beteiligen sei. Zur Begründung führt sie aus, mit Verfügung vom 30. August 2023 habe das Regierungsstatthalteramt den Gastgewerbebetrieb teilweise geschlossen und ihr verboten, die Zimmer in den Gebäuden an der I.________strasse Nrn. M.________ und N.________ zu vermieten. Zudem habe sie den Mietvertrag betreffend diese Liegenschaften zwischenzeitlich aufgelöst. Im Übrigen beantragte die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte, die Parteientschädigung sei nach Ermessen festzusetzen.