Mit Instruktionsverfügung vom 29. August 2023 gewährte das Rechtsamt der BVD eine teilweise Fristverlängerung bis am 20. September 2023 und forderte die Parteien zugleich auf, ihre Kostennote einzureichen. Die Beschwerdeführerin reichte am 19. September 2023 ihre Kostennote ein. Die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte reichte ebenfalls am 19. September 2023 eine Ergänzung zu ihrer Eingabe vom 25. August 2023 ein. Sie beantragt, es sei festzustellen, dass sie nicht länger von der angefochtenen Verfügung betroffen und somit nicht länger am Verfahren zu beteiligen sei.