Die Gemeinde beantragt mit Stellungnahme vom 7. August 2023 sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Am 8. August 2023 reichte die Gemeinde zudem eine ergänzende Stellungnahme ein und wies darauf hin, dass sie gleichentags einen weiteren Augenschein durchgeführt habe. Das Rechtsamt stellte bei Durchsicht der Vorakten fest, dass die Beschwerdeführerin sowie die von Amtes wegen am Verfahren Beteiligte im vorinstanzlichen Verfahren die Fotodokumentation vom 10. Juli 2023 nicht erhalten haben. Mit Instruktionsverfügung vom 14. August 2023 stellte ihnen das Rechtsamt deshalb eine Kopie zu. Die Beschwerdeführerin reichte am 25. August 2023 eine Stellungnahme ein.