3. Gegen die Verfügung vom 11. Juli 2023 reichte die Beschwerdeführerin am 13. Juli 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie stellt folgende Rechtsbegehren: 1. Die Verfügung vom 11. Juli 2023 sei aufzuheben. 2. Der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen.