In der Folge führte das Regierungsstatthalteramt das Baubewilligungsverfahren weiter und wies die Gemeinde am 8. März 2023 darauf hin, dass auf dem Grundstück der Beschwerdeführerin ein neuer Zaun erstellt werde, der Bestandteil des hängigen Baugesuchs bilde.16 Am 9. März 2023 verfügte die Gemeinde hinsichtlich des Zauns die sofortige Einstellung sämtlicher Bauarbeiten.17 Ausserdem meldete das Regierungsstatthalteramt der Gemeinde am 4. Juli 2023, dass die Hotelzimmer der Beschwerdeführerin möglicherweise bereits wieder kurzzeitig vermietet würden.18