Die Beschwerdeführerin reichte am 9. Juni 2022 zwei neue Baugesuche bei der Gemeinde ein, eines für Umgebungsarbeiten auf den Parzellen Nrn. H.________, O.________ und P.________ und eines für die wärmetechnische Gesamtsanierung der Gebäudehülle und der Moteltrakte Nrn. M.________ und N.________ auf der Parzelle Nr. H.________.12 Das Regierungsstatthalteramt schrieb in der Folge mit Verfügungen vom 27. Juni 2022 die Baugesuche vom 1. April 2022 und vom 13. Mai 2022 als erledigt vom Geschäftsverzeichnis ab.13