(Ordner 2) 10 Vgl. die Projektänderung vom 13. Mai 2022, erstes Register 9 der Vorakten zu den abgeschriebenen Baugesuchen (Ordner 2) 2/21 BVD 120/2023/40 im Badezimmer und den Kochnischen können weder Rechte abgeleitet, noch der Bauentscheid vorgegriffen werden. Dies bedeutet, dass die Fensterfronten sowie die Apparate im Badezimmer und die Kochnischen je nach Ergebnis des nachträglichen Baubewilligungs- bzw. Baupolizeiverfahrens wieder demontiert werden müssen.