Apparate im Badezimmer sowie die Kochnischen in den Hotelzimmern ersetzen möchte. Mit Schreiben vom 25. Mai 2022 informierte die Gemeinde die Beschwerdeführerin daher wie folgt: […] Insofern ist es so, dass wenn mit den Umbauarbeiten (konkret Einbau der Fensterfronten, Ersatz der Apparate im Badezimmer und den Kochnischen) dennoch fortgefahren werden sollte, dies klarerweise auf eigenes (Kosten-) Risiko erfolgt. Durch den Einbau der Fensterfronten sowie für den Ersatz der Apparate 2 Vgl. die Betriebsbewilligung des Regierungsstatthalteramtes Interlaken-Oberhasli vom 30. Mai 2012,