Die Beschwerdeführerin reichte am 1. April 2022 ein Baugesuch bei der Gemeinde ein für die wärmetechnische Gesamtsanierung der Gebäudehülle der Zimmertrakte Nrn. M.________ und N.________ auf der Parzelle Nr. H.________.8 Zudem reichte sie bei der Gemeinde am 13. Mai 2022 ein Baugesuch für Umgebungsarbeiten auf der Parzelle Nr. H.________9 sowie eine Projektänderung für die wärmetechnische Gesamtsanierung der Gebäudehülle der Zimmertrakte Nrn. M.________ und N.________ ein.10 Die Gemeinde leitete die Baugesuche zuständigkeitshalber an das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli weiter. Anlässlich einer Besprechung vom 24. Mai 2022 erläuterte die Beschwerdeführerin, dass sie gerne die