Die Beschwerdeführerin erhielt zudem Gelegenheit, bis am 29. April 2022 ein nachträgliches Baugesuch einzureichen.5 Die Beschwerdeführerin teilte mit E-Mail vom 22. März 2022 mit, es sei für sie undenkbar, dass die Hotelzimmer, beidseitig offen und nur mit Plastik abgeschlossen, vollständig möbliert und mit Spannteppichen ausgestattet, für längere Zeit dem Wetter und Diebstahlrisiko ausgesetzt werden sollten. Sie bat deshalb um Prüfung, ob die bereits gelieferten Fenster montiert werden könnten.6 Daraufhin wies die Gemeinde die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 28. März 2022 auf Folgendes hin: