d) Dementsprechend wird die Beschwerde gutgeheissen. Die angefochtene Verfügung vom 25. Mai 2021 wird aufgehoben und die Sache an die Stadt Langenthal zur Fortsetzung des Verfahrens zurückgewiesen. Die Stadt Langenthal wird dabei zunächst zu klären haben, in welchem zeitlichen Umfang die Beschwerdegegnerschaft die fragliche Kiesfläche als Autoabstellplatz genutzt hat. Die Beschwerdeführenden haben mit Fotos belegt, dass seit der Erstellung der Kiesfläche teilweise Fahrzeuge auf dieser Fläche abgestellt wurden. Die gegenteilige Aussage der Beschwerdegegnerschaft, sie habe die fragliche Fläche nie als Parkplatz genutzt, ist damit widerlegt.