Demgegenüber bestätigt die Beschwerdegegnerschaft in ihrer Stellungnahme vom 15. Februar 2023, dass der fragliche Kiesplatz seit Ende Mai 2021 nie mehr als Abstellfläche für Fahrzeuge genutzt worden sei. In der Folge reichten die Beschwerdeführenden eine weitere Stellungnahme vom 30. März 2023 und die Beschwerdegegnerschaft eine weitere Stellungnahme vom 17. April 2023 ein. In Letzterer beantragt die Beschwerdegegnerschaft die Abweisung der Rechtsbegehren der Beschwerdeführenden aus ihrer Stellungnahme vom 7. Februar 2023 und ihrer Beschwerde vom 22. Juni 2021, beides soweit darauf einzutreten sei.