Fahrzeugabstellplatz genutzt wurde. Die Beschwerdeführenden bestreiten in ihrer Stellungnahme vom 7. Februar 2023 diese Annahme und machen geltend, «dass der Kiesplatz auch nach dem Mai 2021 und bis heute rege als Parkplatz genutzt wurde und wird». Sie beantragen, der Verwaltungsgerichtsentscheid vom 8. November 2022 sei präzise umzusetzen und es seien die entsprechenden baupolizeilichen Massnahmen anzuordnen. Demgegenüber bestätigt die Beschwerdegegnerschaft in ihrer Stellungnahme vom 15. Februar 2023, dass der fragliche Kiesplatz seit Ende Mai 2021 nie mehr als Abstellfläche für Fahrzeuge genutzt worden sei.