4. Nachdem das Verwaltungsgericht mit Schreiben vom 13. Januar 2023 der BVD die Akten hatte zukommen lassen (Eingang der Akten bei der BVD am 20. Januar 2023), nahm das Rechtsamt das Verfahren unter der neuen RA Nr. 120/2023/3 mit Verfügung vom 24. Januar 2023 wieder auf. Gleichzeitig erhielten die Verfahrensbeteiligten die Gelegenheit, sich zur Annahme des Rechtsamts zu äussern, dass die fragliche Kiesfläche seit Ende Mai 2021 nicht mehr als 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191)