Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Die Stadt Langenthalt nahm mit Schreiben vom 16. Juli 2021 zur Beschwerde Stellung, verzichtete jedoch auf das Stellen eines Antrags. Die Beschwerdegegnerschaft beantragte in ihrer Beschwerdeantwort vom 20. Juli 2021 die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.