2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 22. Juni 2021 (Postaufgabe 23. Juni 2021) Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. In der Beschwerde findet sich kein explizites Rechtsbegehren. Die Beschwerdeführenden machen geltend, die neue Kiesfläche sei von der Beschwerdegegnerschaft ohne entsprechende Baubewilligung wiederholt als Parkplatz genutzt worden. Zudem sei bei den fraglichen Arbeiten unerlaubterweise das Terrain auf einer Fläche von mehr als 15 m2 um bis zu 35 cm abgetragen und dabei ein Stück des Fundaments ihrer Stützmauer freigelegt worden.