betreffend die Verfügung der Baupolizeibehörde der Gemeinde Langenthal vom 25. Mai 2021 (Umgebungsarbeiten) I. Sachverhalt 1. Am 25. Mai 2021 erliess die Stadt Langenthal eine «baupolizeiliche Feststellungsverfügung» folgenden Inhalts:  Die in der Umgebung vorgenommenen Arbeiten beim J.________weg 16, in 4900 Langenthal, konkret das Entfernen der Hecke und das Einbringen von Kies an der Grundstücksgrenze zur Parzelle Nr. A.________, gemäss der vom Stadtbauamt am 25. Mai 2021 visierten Bilddokumentation, sind nicht baubewilligungspflichtig.