2. Die Verfahrenskosten von CHF 1500.– werden den Beschwerdeführenden zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden haften solidarisch für den gesamten Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt F.________, eingeschrieben - Baupolizeibehörde der Gemeinde Lauterbrunnen, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, per Mail, zur Kenntnis Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat