Die Dauer dieser Frist wurde von den Beschwerdeführenden nicht gerügt. Somit wird erneut eine Frist von rund sechs Monaten bis 15. Oktober 2024 angesetzt. 5. Kosten 21 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1) 22 Siehe dazu die Fotos in den Vorakten pag. 103.1, 103.2, 103.3 und 103.4 23 Siehe dazu das Foto in den Vorakten pag. 103.5 10/12 BVD 120/2023/39