c) Aufgrund einer summarischen Prüfung erscheint klar, dass der Vorraum, ist er durch eine Trennwand mit Türe vom Treppenhaus abgetrennt, als Wohnraum verwendbar ist, damit der Zweckbestimmung und Nutzung des Gebäudes im engeren Sinne dienen kann und folglich der HNF zuzurechnen ist. Der Ausbaustandard des Vorraums hinsichtlich Heizung (Bodenheizung), Bodenbelag (Parkettboden) und Gestaltung der Wände und Decke entspricht demjenigen der Wohnräume. Zudem ist er mit einem Dachfenster belichtet.22 Dass die Türe in der Trennwand aktuell nicht abgeschlossen werden kann, ändert daran nichts. Zunächst handelt es sich um die Dachgeschosswohnung, womit nicht damit gerechnet werden