Es ist Sache der Bauherrschaft, widerspruchsfreie Angaben und Pläne einzureichen. Aus missverständlichen Plänen kann sie im Wiederherstellungsverfahren nichts zu ihren Gunsten ableiten. Die Bauherrschaft muss sich das Wissen(müssen) von ihr beigezogenen Fachpersonen und dasjenige ihrer Rechtsvorgänger anrechnen lassen. Käufer können keine bessere Rechtsposition erwerben als die Verkäuferschaft innehatte.13