Auch aus einer E-Mail des Fachbereichsleiters Hochbau vom 14. September 202110 kann nicht darauf geschlossen werden, dass die Trennwand mit Türe von der Bewilligung vom 26. Juli 2021 umfasst sind. Weder findet sich in dieser E-Mail eine entsprechende Äusserung noch war die Gemeinde im vorliegenden Fall zuständige Bewilligungsbehörde.