Zusammenfassend lässt sich daher feststellen, dass in Bezug auf die umstrittene Trennwand zwischen Treppenhaus und Vorraum im Dachgeschoss der mit Gesamtentscheid vom 26. Juni 2020 bewilligte Plan «Grundriss 1:100 vom 12. Juni 2020» den aktuell bewilligten Zustand widergibt. Diesbezüglich wurde von der Bauherrschaft keine Projektänderung beantragt und dementsprechend auch keine solche bewilligt. Folglich ist dieser Vorraum zur Wohnung im Dachgeschoss gemäss Baubewilligung nicht durch eine Trennwand vom Treppenhaus abgegrenzt, sondern gegen das Treppenhaus offen.