Auf eine Projektänderungsbewilligung darf diese Aussage deshalb nicht ohne weiteres übertragen werden. Bei einer Projektänderung ist regelmässig nur ein kleiner Teil dessen, was auf den Plänen eingezeichnet ist, Gegenstand der Projektänderung und daher nicht alles von der Bewilligungsbehörde zu prüfen. Zu prüfen ist von dieser nur, was die Bauherrschaft zum Gegenstand des Projektänderungsgesuchs erklärt hat. Ansonsten wäre einem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Die Bauherrschaft könnte in Projektänderungsverfahren Änderungen in den bewilligten Plänen vornehmen, ohne diese Änderungen gegenüber der Bewilligungsbehörde zu deklarieren.