4 Siehe Beschwerdebeilage 8 5 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 34/34a N. 19a 6 Zaugg/Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, Band I, 5. Aufl., Bern 2020, Art. 46 N. 9b Bst. c 4/12 BVD 120/2023/39 die erste, ursprüngliche Bewilligung eines Bauvorhabens zugeschnitten. In diesem Fall ist ohnehin grundsätzlich alles, was auf den Plänen eingezeichnet ist, Gegenstand des Baugesuchs und daher von der Bewilligungsbehörde zu prüfen.