d) Aus der Aussage, bei Unklarheiten zwischen dem Text der Baubewilligung und den bewilligten Plänen komme diesen Plänen Vorrang zu, könnte hier in Bezug auf die zweite Projektänderung geschlossen werden, dass der Umstand, dass die Abgrenzung des Vorraums vom Treppenhaus mittels Trennwand im Text der Projektänderungsbewilligung nicht erwähnt werde, unerheblich sei, weil die Trennwand im bewilligten Plan klar erkennbar sei. Diese Aussage ist jedoch auf