c) Somit besteht hinsichtlich der umstrittenen Trennwand zwischen Treppenhaus und Vorraum im Dachgeschoss eine Differenz zwischen dem mit Gesamtentscheid vom 26. Juni 2020 bewilligten Grundrissplan und dem mit Projektänderungsbewilligung vom 26. Juli 2021 bewilligten Grundrissplan. Zwar kommt bei Unklarheiten zwischen dem Text der Baubewilligung und den bewilligten Plänen diesen Plänen Vorrang zu. Gleichzeitig ist es aber an der Bauherrschaft, vollständige und widerspruchsfreie Pläne einzureichen. Nur was aus den Plänen mit hinreichender Klarheit hervorgeht, kann bewilligt und rechtskräftig werden.