Auf diesen drei Plänen lässt sich zur umstrittenen Trennwand zwischen Treppenhaus und Vorraum im Dachgeschoss lediglich auf dem Plan «Planaustausch Grundrisse 1:100 vom 28. Mai 2021» etwas entnehmen. In diesem Plan ist der «Vorraum» zur Wohnung im Dachgeschoss, flankiert vom «Estrich 3» und «Estrich 4» gegen das «Treppenhaus» mit einer Trennwand, in der sich eine Tür befindet, abgetrennt, d.h. beim «Vorraum» handelt es sich um einen allseitig abgeschlossenen Raum.