Angaben zu der umstrittenen Trennwand zwischen Treppenhaus und Vorraum im Dachgeschoss finden sich lediglich im bewilligten Plan «Grundrisse 1:100». Der Vorraum zur Wohnung im Dachgeschoss, flankiert vom «Estrich 3» und «Estrich 4» ist in diesem Plan gegen das «Treppenhaus» offen eingezeichnet, d.h. der Vorraum weist gegen das Treppenhaus keine Trennwand auf. Die vorbestehende Wand im Bereich zwischen Vorraum und Treppenhaus ist gelb eingezeichnet, was gemäss Legende bedeutet, dass sie abgebrochen wird.