Anschliessend sei mittels Formular SB2 der Bauverwaltung Lauterbrunnen das Bauende mitgeteilt worden. Dass das Formular SB2 keine Hinweise betreffend Abweichungen gegenüber der Baubewilligung enthalten habe, wie dies die Baupolizeibehörde in der Wiederherstellungsverfügung moniere, erstaune nicht, denn die bauliche Ausgestaltung im Bereich Vorraum und Treppenhaus sei in allen Teilen entsprechend der bewilligten zweiten Projektänderung erfolgt. Vor diesem Hintergrund sei nicht nachvollziehbar, auf welcher (Rechts-)Grundlage die Baupolizeibehörde