Diese Projektänderungspläne seien im Übrigen in Bezug auf den Grundriss des Dachgeschosses identisch mit den Plänen zur Stockwerkeigentumsbegründung, welche in der Folge dem Kaufvertrag zwischen der Gemeinde Lauterbrunnen und den Beschwerdeführern zugrunde gelegen habe. Die zweite Projektänderung sei vom Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli am 26. Juli 2021 bewilligt worden. Dabei habe sich das Regierungsstatthalteramt explizit auf den Plan «Planaustausch Grundrisse 1:100 vom 28. Mai 2021» gestützt.