Diese Änderungen im Grundriss seien aus den Plangrundlagen, welche mit der zweiten Projektänderung eingereicht worden seien, klar und deutlich in roter Farbe eingezeichnet und ersichtlich. An der Tatsache, dass auch die Änderungen am Grundriss im Dachgeschoss Gegenstand dieser zweiten Projektänderung gewesen sei, vermöge auch der Umstand nichts zu ändern, dass im Text der Baugesuchformulare 1.0, 2.0 und 3.3 sowie im Fachbericht Brandschutz verbal einzig der zusätzliche Kaminaustritt für das Cheminée in der Dachgeschosswohnung erwähnt worden sei.