a) Umstritten ist zunächst der bewilligte Zustand hinsichtlich Trennwand zwischen Treppenhaus und Vorraum im Dachgeschoss. Die Beschwerdeführenden machen dazu geltend, in der zweiten Projektänderung sei unter anderem auch die Beibehaltung der Trennwand zwischen Treppenhaus und Vorraum sowie der Einbau einer Türe in diese Trennwand vorgesehen gewesen. Diese Änderungen im Grundriss seien aus den Plangrundlagen, welche mit der zweiten Projektänderung eingereicht worden seien, klar und deutlich in roter Farbe eingezeichnet und ersichtlich.