2. Gegen diese Verfügung reichten die Beschwerdeführenden am 30. Juni 2023 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen, die Wiederherstellungsverfügung vom 25. Mai 2023 zum Bauvorhaben «Sanierung A.________» sei vollumfänglich aufzuheben. Ein nachträgliches Baugesuch haben die Beschwerdeführenden nicht eingereicht.