● Der Rückbau der Trennwand ist mittels Formular SB2 und entsprechenden Fotos bis am 30. November 2023 der Baupolizeibehörde Lauterbrunnen zu bestätigen. ● Ist der komplette Rückbau der Trennwand aus statischen Gründen nicht möglich, ist innerhalb der Rechtsmittelfrist ein nachträgliches Baugesuch einzureichen. Im nachträglichen Baugesuch ist mit Berechnungen und Bestätigungen eines Ingenieurs zu belegen, dass der Rückbau der kompletten Trennwand aus statischen Gründen nicht erfolgen kann. Die Baupolizeibehörde behält sich vor, die statische Berechnung auf Kosten der Bauherrschaft durch einen unabhängigen Ingenieur überprüfen zu lassen.