1. Am 25. Mai 2023 erliess die Gemeinde Lauterbrunnen für das Bauvorhaben «Sanierung A.________» eine Wiederherstellungsverfügung gestützt auf Art. 46 Abs. 2 BauG1. Sie eröffnete diese Verfügung der Einwohnergemeinde Lauterbrunnen (Bauherrschaft des Bauvorhabens «Sanierung A.________») sowie den Beschwerdeführenden (Eigentümerschaft des Stockwerkeigentums Lauterbrunnen Grundbuchblatt Nr. H.________, Wohnung im Dachgeschoss). Der Inhalt der Verfügung lautet wie folgt: