1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Die Verfügung der Gemeinde Sumiswald vom 8. Juni 2023 wird aufgehoben und die Sache wird zur Fortsetzung des Verfahrens im Sinne der Erwägungen an die Gemeinde Sumiswald zurückgewiesen. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 600.– werden der Beschwerdegegnerin und dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdegegnerin und der Beschwerdegegner haften solidarisch für den gesamten Betrag. Das Inkasso erfolgt mit separater Zahlungseinladung. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung