Die Baubewilligungspflicht ist schon dann zu bejahen, wenn eine Verletzung von Bauvorschriften möglich ist.12 Im Zweifelsfall ist die Baubewilligungspflicht zu bejahen, denn im Baubewilligungsverfahren soll geprüft werden, ob die massgebenden Vorschriften eingehalten werden.13 Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts sind zum Beispiel Abstellplätze für Motorfahrzeuge sowie die dauerhafte Nutzung einer (bestehenden) Fläche als Abstellplatz für Motorfahrzeuge baubewilligungspflichtig.14