Die Beschwerdegegnerschaft beantragt zudem die Durchführung eines Augenscheins. In ihrer Replik vom 15. September 2023 führt die Beschwerdegegnerschaft sinngemäss aus, von ihrem Abstellplatz gingen keine Gefährdung und Emissionen aus. Sie habe die Erstellung von weiteren Parkplätzen an der offiziellen Zufahrt geprüft, dies sei aber nicht möglich. Die offizielle Zufahrt werde von Kindern aus dem Quartier zum «Spielen» benutzt und die Platzverhältnisse seien geringer. Zudem sei das angrenzende Grundstück der Beschwerdeführenden mit Unkraut überwuchert, was sich auf dem Parkplatz weiter ausbreiten könnte.