b) Mit Beschwerdeantwort vom 27. Juli 2023 hält die Beschwerdegegnerschaft fest, dass sie die Vorbringen der Beschwerdeführenden als willkürlich und nicht der Wahrheit entsprechend erachte. Zudem bringt sie zum Ausdruck, dass sie das Verhalten der Beschwerdeführenden als schikanös empfinde. Das Bauvorhaben sei gemäss dem Projektplan vom 20. April 2023 umgesetzt. Den Carport erstelle sie erst zu einem späteren Zeitpunkt, die Grundfläche von 10 m2 werde dabei nicht überschritten. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt zudem die Durchführung eines Augenscheins.