In ihren Schlussbemerkungen vom 11. August 2023 beantragt die Beschwerdegegnerschaft im Sinne der Vernehmlassung der Gemeinde vom 25. Juli 2023 um Folgegebung sowie um Kostenersatz in der Höhe von CHF 275.00 zu Lasten der Beschwerdeführenden. Mit Schlussbemerkungen vom 15. August 2023 teilten die Beschwerdeführenden mit, dass sie an ihrem Antrag festhalten. Von der Gemeinde sind innert der angesetzten Frist keine Schlussbemerkungen eingegangen. Die Beschwerdegegnerschaft reichte am 15. September 2023 eine Replik ein. 4. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen