3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Mit Vernehmlassung vom 25. Juli 2023 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerschaft beantragt mit Beschwerdeantwort vom 27. Juli 2023 sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. Die Parteien erhielten anschliessend Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. In ihren Schlussbemerkungen vom 11. August 2023 beantragt die Beschwerdegegnerschaft im Sinne der Vernehmlassung der Gemeinde vom 25. Juli 2023 um Folgegebung sowie um Kostenersatz in der Höhe von CHF 275.00 zu Lasten der Beschwerdeführenden.