2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 24. Juni 2023 Beschwerde bei der Bauund Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen die Aufhebung der Verfügung der Gemeinde Sumiswald vom 8. Juni 2023 und die Eröffnung eines baupolizeilichen Verfahrens bzw. die Durchführung eines ordentlichen Baubewilligungsverfahrens.