Die Beschwerdeführenden stellten den Antrag, als Partei am baupolizeilichen Verfahren beteiligt zu werden. Zudem beantragten sie, dass ihnen die Auffassung der Gemeinde in Form einer anfechtbaren Verfügung eröffnet werden solle. Mit Schreiben vom 29. Mai 2023 wandten sich die Beschwerdeführenden erneut an die Gemeinde und beantragten einen sofortigen Baustopp. Daraufhin verfügte die Gemeinde Sumiswald am 8. Juni 2023 Folgendes: 3.2. Das fragliche Bauvorhaben bedarf keiner Baubewilligung (Baubewilligungsfreiheit). 3.3. Auf die Eröffnung eines Baupolizeiverfahrens wird verzichtet. 3.4. Der Antrag auf Verfügung der Einstellung der Bauarbeiten (Baustopp) wird abgewiesen.