das Bauvorhaben sei baubewilligungsfrei. Daraufhin begann die Beschwerdegegnerschaft mit den Bauarbeiten. Mit baupolizeilicher Anzeige vom 12. Mai 2023 gelangten die Beschwerdeführenden, die Grundeigentümerin und Grundeigentümer der direkt benachbarten Parzelle Nr. G.________ sind, an die Gemeinde. Die Beschwerdeführenden machten geltend, dass die Beschwerdegegnerschaft derzeit Parkplätze mit Carports erstellen würde und dass dies entgegen der Auffassung der Gemeinde baubewilligungspflichtig sei. Die Beschwerdeführenden stellten den Antrag, als Partei am baupolizeilichen Verfahren beteiligt zu werden.