1. Die Beschwerdegegnerschaft ist Grundeigentümerin der Parzelle Sumiswald Grundbuchblatt Nr. I.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Im südlichen Bereich der Parzelle befindet sich ein Einfamilienhaus, das von Osten her über die J.________strasse erschlossen ist. Vom nordwestlich gelegenen K.________weg (Parzelle Nr. A.________) führt ein öffentlicher Fussweg über die Parzellen Nrn. B.________, I.________ und G.________ zur J.________strasse, je entlang der nördlichen Parzellengrenze. Abgesehen davon war der nördliche Bereich der Parzelle Nr. I.________ bislang unbebaut.