a) Der Beschwerdeführer führt zur Begründung seiner Beschwerde an, er habe nicht das Projekt ausgeführt, für das der Bauabschlag erteilt worden war. Die Firsthöhe sei entgegen dem abgewiesenen Projekt nicht angehoben worden. Die Identität des Gebäudes werde gewahrt und es erfolge auch keine Zweckänderung. Zudem habe er sein Betriebskonzept angepasst. Der Betrieb solle künftig gewinn- und ertragsorientiert geführt werden. 2 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) 3 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau- und Verkehrsdirektion (Organisationsverordnung BVD, OrV BVD; BSG 152.221.191)