4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet3, holte die Vorakten ein und führte den Schriftenwechsel durch. Die Gemeinde reichte die Vorakten einschliesslich der Akten des Baubewilligungsverfahrens Nr. 573/15722 ein. Sie hält mit Stellungnahme vom 20. Juni 2023 (beim Rechtsamt der BVD eingegangen am 24. Juli 2024) an der angefochtenen Verfügung fest und verzichtet unter Hinweis auf die dortigen Erwägungen auf weitere Ausführungen. II. Erwägungen 1. Eintreten